Aufgrund der Nähe zur Schweiz setze ich meine umfangreichen Erfahrungen auf folgenden Gebieten für Sie ein:
Ich informiere Sie über die Möglichkeiten, als ausländischer Unternehmer auch dann noch das Regelbesteuerungsverfahren bei der Umsatzsteuer zu nutzen. Sie erhalten damit die in Deutschland bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet, auch wenn die Ausschlussfrist für den Antrag auf Vorsteuervergütung bereits abgelaufen ist.
Hinweis: Die Leistungen an einen ausländischen Unternehmer sind in Deutschland im Regelfall nicht steuerbar. Meine Rechnungen enthalten deshalb im Regelfall keine deutsche Umsatzsteuer.
Ich stelle Ihren Antrag gerne in der für Sie günstigsten Form. Bitte vereinbaren Sie dazu mit mir einern Termin. Dieser kann gerne auch kurzfristig sein. Ich gebe Ihnen gerne weitere unverbindliche Auskünfte und teilen Ihnen auch die Kosten mit.